Vorschlag für eine Ergänzung von Art. 17 betr. Medienfreiheit in der Bundesverfassung


Abschnitt 1
Die Aufmerksamkeit in der Verfassung schützen
Mit der Aufmerksamkeit des Publikums ist achtsam umzugehen. Der Bund kann zu deren Schutz geeignete Massnahmen ergreifen.
Mit dieser bewusst unbestimmt formulierten Ergänzung von Art. 17 der Bundesverfassung betr. Medienfreiheit, soll eine möglichst breite Grundlage geschaffen werden.
-- weitere Erklärungen im Buch MedienWende --
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