Vorschlag für einen neuen Filmartikel (Art. 71) in der Bundesverfassung


Abschnitt 1
Auf zur Weltspitze
Der Bund ergreift zusammen mit den Kantonen und Gemeinden Massnahmen, um innert zehn Jahren in der Schweiz eine bedeutende audio-visuelle Unterhaltungsindustrie als eigenständigen Wirtschaftszweig aufzubauen, die im internationalen Wettbewerb eine hervorragende Stellung hat und einen volkswirtschaftlichen Beitrag leistet
Es geht um ein Wirtschaftsförderungsprogramm, das beim Bund am besten vom Wirtschaftsdepartement und dort beim Staatssekretariat für Wirtschaft, Seco, als Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik geleitet wird. Da bisher Kantone und teilweise auch grössere Gemeinden in Filmfragen aktiv sind, werden diese in eine nationale Wirtschaftsinitiative einzubeziehen sein.
-- weitere Erklärungen im Buch MedienWende --
Abschnitt 2
Sonderregelungen
Er kann dazu Sonderregelungen erlassen und bestehende Vorschriften lockern.
Eine Kompetenzklausel, um sicherzustellen, dass diese Wirtschaftsinitiative nicht ins Stocken kommt, weil Grundlagen fehlen oder an bestehenden Vorschriften scheitert, etwa wenn es darum geht, Talente aus fernen Ländern in die Schweiz zu holen.
-- weitere Erklärungen im Buch MedienWende --
by-nc-sa